Wir sind Ihre Ansprechpartner bei Schenkungen, Übergaben und Käufen, sei es von Liegenschaften oder aber auch beweglichem Vermögen, errichten Verträge und führen diese im Grundbuch durch. Haben Sie Fragen zur Grunderwerbsteuer, Immobiliensteuer oder sonstigen Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragserrichtung, wenden Sie sich einfach an uns.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, nach Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder aber auch bei Streitigkeiten nach Abschluss eines Kauf-, Werk-, Dienst- oder Mietvertrages.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung bei der Betreibung offener Forderungen gegen säumige Schuldner.
Wir helfen sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen bei Streitigkeiten aus einem Dienstverhältnis.
Bei Rechtsfragen rund um Ihr Unternehmen stehen wir beratend zur Seite und setzen gegebenenfalls Ihre Ansprüche außergerichtlich und/oder gerichtlich durch. Wir unterstützen Sie aber auch bei der vertraglichen Gestaltung Ihrer Beteiligungen.
Wir beraten Sie im Fall einer Scheidung, erarbeiten mit Ihnen Besuchs- und Unterhaltsregelungen, unterstützen Sie bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und vertreten Sie, wenn notwendig, auch vor Gericht.
Erb- und Pflichteilsansprüche haben wir für Sie im Blick bei der Erstellung eines Testaments. Wir übernehmen auch Ihre Vertretung in einem Verlassenschaftsverfahren.
Egal ob Bauverfahren, Betriebsanlagengenehmigungsverfahren oder das Erlangen einer Gewerbeberechtigung, wir schreiten für Sie bei der zuständigen Behörde ein. Außerdem helfen wir Ihnen im Verwaltungsstrafverfahren („Strafzettel“, Führerscheinentzug, Strafverfügung usw.).
Fühlen Sie sich nach einem Geschäftsabschluss überfahren, erscheinen Ihnen Allgemeine Geschäftsbedingungen intransparent, können Sie die Kreditzinsenberechnung Ihrer Bank nicht nachvollziehen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wir überprüfen gerne die vertraglichen Grundlagen.
Ist gegen Sie ein Strafverfahren anhängig oder befürchten Sie ein solches zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, so verteidigen wir Sie in jedem Verfahrensstadium.
Sind Sie zahlungsunfähig oder überschuldet, sehen Sie sich nicht mehr in der Lage, Ihren laufenden finanziellen Belastungen nachzukommen, lassen Sie sich von uns über die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Ausgleiches oder eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens beraten.